»Info    »Anmeldung    »Gästeliste    »Sitzplatz    »Location    »LanPlaner    »AGB    »Login  

   Allgemeine Geschäftsbedingungen   
  

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer,

die folgenden Bedingungen regeln das vertragliche Verhältnis zwischen Euch (Teilnehmer) und den RMC - Clan (Recklinghäuser Multiplayerclan) (Veranstalter). Mit dem Abschicken der Anmeldung bzw. dem Betreten der Räumlichkeiten werden diese Regeln anerkannt.
Vielen Dank für eurer Verständnis !

Als Beauftragte des Veranstalters bei Durchführung der LAN Parties gelten folgende Personen, die an Hand gekennzeichneter T-Shirts zu erkennen sind: Snoby (Björn Hoppe), Brainbug (Michael Kuban) als technischer Verantwortlicher

Die Beauftragten des Veranstalters üben das Hausrecht aus.

Teilnahmebedingungen jeder LAN Party, die durch den RMC CLan durchgeführt wird:

§1
Jeder Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jeder Teilnehmer versichert vor Beginn der Veranstaltung schriftlich, das er das geforderte Mindestalter erreicht hat. Sollte sich jemand unter Vortäuschung falscher Tatsachen Zugang zur Veranstaltung erschleichen, so wird er von der Veranstaltung verwiesen, für zukünftige Veranstaltungen gesperrt, desweiteren wird Strafanzeige durch den Veranstalter gestellt.

§2
Jeder Teilnehmer muss den bekannt gegebenen Teilnahmebeitrag vor Beginn der Veranstaltung leisten und hat dies auf Aufforderung nachzuweisen.

§3
Jeder Teilnehmer hat seinen eigenen PC und alle weiteren benötigten Geräte mitzubringen. Für die Breitstellung und Betriebsbereitschaft der Hard- und Software ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Ein Netzwerkkabel ist mitzubringen (RJ45 Kabel) .

§4
Den Anweisungen der Veranstalter bzw. seiner Beauftragten bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen PCs ist Folge zu leisten.

§5
Jeder Teilnehmer, erkennt die Bestimmungen zur Veranstaltung an und verpflichtet sich, sämtlichen Anweisungen der Veranstalter bzw. seiner Beauftragten, Folge zu leisten.

§6
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet sich an die geltenden Gesetze und die allgemein üblichen Verhaltensregeln zu halten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, zu jeder Zeit einen Teilnehmer auszuschließen, wenn er hiergegen verstößt. Der Teilnahmebeitrag wird bei Ausschluß nicht erstattet.

§7
Wenn ein Teilnehmer verhindert ist, wird der Teilnahmebetrag nur dann erstattet, sofern der Veranstalter spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich, per E-MAIL oder telefonisch über die Nichtteilnahme unterrichtet wurde; für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Mitteilung beim Veranstalter maßgebend. Als Beauftragter des Clans gelten für den vorgenannten Fall die Organisatoren Snoby (Björn Hoppe), Brainbug (Michael Kuban). Die E-Mail Addressen dieser können auf der Home-Page nachgelesen werden.

§8
Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem PC selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von Lizenzvereinbarungen sowie illegalen Daten (rassistisches Material, verbotene Pornographie, usw.). Der Veranstalter übernimmt hiefür weder Verantwortung noch Haftung.

§9
Der Verzehr von alkoholischen Getränken ist während der Veranstaltung in Maßen erlaubt. Angetrunkene Personen können jederzeit von der Veranstaltung wegen schlechtem Verhalten ausgeschlossen werden. Desweiteren ist das Mitbringen und der Konsum illegaler Substanzen (Drogen, etc.) strikt untersagt. Bei Verstoß erfolgt Ausschluss von der Veranstaltung und Strafanzeige.

§10
Mit Ausnahme der erforderlichen Hardware dürfen in der Halle keinerlei elektrische Geräte verwendet werden (insbesondere nicht Lautsprecher, Wasserkocher, etc.)

§11
Dem Teilnehmer ist das mutwillige stören der Veranstaltung untersagt. Darunter zählt das permanente anpingen anderer PCs oder Server oder das verbreiten von Trojanern. Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Computernetzwerks. Bei Zuwiderhandlung werden die Personen von der Veranstaltung ausgeschlossen.

§12
Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter überwacht, soweit möglich den Zugang zu den Veranstaltungsräumlichkeiten in üblichem Umfang. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Haftung für entwendete Gegenstände oder Wertsachen jeglicher Art.

§13
Der Veranstalter bemüht sich, ein Netzwerk sowie ausreichend Sitzplätze inkl. Netzwerkanschluss und Strom zur Verfügung zu stellen.

§14
Der RMC Clan gewährt jedoch keinen Anspruch auf Leistung, da technische Probleme nicht zu 100% ausgeschlossen werden können.

§15
Der RMC Clan ist bemüht etwaige technische Störungen schnellst möglich nach bestem Wissen zu beheben. Der Anspruch auf Leistung bleibt jedoch, wie bereits erwähnt, ausgeschlossen.

§16
Für die Übernachtung hat jeder Teilnehmer selbst Sorge zutragen. Der Veranstalter wird sich jedoch bemühen Übernachtungsmöglichkeiten oder Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

§17
Jeder Turnierteilnehmer verpflichtet sich, der vor dem Turnier bekannt gegebenen Turnierregeln einzuhalten. Die Veranstalter bzw. ihre Beauftragten behalten sich das Recht vor bei Verstößen Teilnehmer vom Turnier auszuschließen.


§18
Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse) wird für jedes Turnier separat reglementier.

§19
Teilnahme und Preisverleihung erfolgen ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges.

§20
Wer cheatet oder sonstige unfaire Hilfsmittel benutzt (OGC usw.) wird vom Turnier ausgeschlossen.

§21
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Platz zu entfernen (Hardware, Müll, etc.).

§22
Jeder Teilnehmer haftet in vollem Umfang , für von ihm verursachte Schäden jeglicher Art.

§23
Die Haftung des Veranstalters für jedwede Schäden der Teilnehmer, inklusive Schäden durch Datenverlust oder ähnliches ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Veranstalter verursacht wurde.

§24
Der Veranstalter übernimmt auch keine Haftung für Schäden, die durch Dritte oder andere Teilnehmer verursacht werden.

§25
Sollten einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Regelungen ihre Gültigkeit.

§26
Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der ihm nicht direkt zugeordnet werden kann und nicht aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht haftbar gemacht werden.

§27
Jeder Teilnehmer gestattet hiermit den Veranstalter seine Daten zu Verwaltungstechnischen Zwecken zu speichern Der Veranstalter verpflichtet sich im Gegenzug die Daten nicht an Dritte weiterzugeben.

©2009 by http://www.web-php.de

Webhosting | Free Gästebuch | PHP Scripte



. .